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Eine politisch folgenschwere Entscheidung auf europäischer Ebene: Das sogenannte „Trans-Frauen-Votum“. Was als Akt der Inklusion gerahmt wird, stellt bei genauerer Betrachtung einen massiven Rückschritt für die Rechte von Frauen und Mädchen dar.

In Ziffer 1.2 der Empfehlung wird die „Bedeutung der vollen Anerkennung von Trans-Frauen als Frauen“ betont und erklärt, dass deren Einbeziehung für die Wirksamkeit von Gleichstellungs- und Gewaltschutzpolitiken unerlässlich sei. Zur Verdeutlichung: Dies wurde als Postition der EU bei der UN-Kommission über Lage und Ziele der EU-Frauenpolitik vorgetragen!!! Und niemand soll glauben, dass eine solche Empfehlung nicht wirkungsvoll sei.
Die Kernpunkte der Analyse für unsere Arbeit in Österreich:
- Erosion der Kategorie „Frau“: Durch die Gleichsetzung von Identität und biologischem Geschlecht die rechtliche Kategorie „Frau“ entleert wird. Wenn der Begriff „Frau“ nicht mehr das weibliche Geschlecht bezeichnet, verlieren geschlechtsbasierte Schutzrechte – etwa in der Statistik, in der Medizin oder bei der Gewaltprävention – ihre Grundlage.
- Gefährdung von Schutzräumen: Die Resolution ebnet den Weg dafür, den Zugang zu Frauenräumen (wie Frauenhäusern, Umkleiden oder Gefängnissen) allein an die subjektive Identität zu knüpfen. Dies untergräbt die Sicherheit, Privatsphäre und Würde von Frauen, für die diese Räume ursprünglich als Schutz vor männlicher Gewalt geschaffen wurden.
- Datenblindheit verhindert Gerechtigkeit: Für eine echte Geschlechtergerechtigkeit brauchen wir präzise Daten auf Basis des biologischen Geschlechts. Wenn Statistiken (z. B. zum Gender Pay Gap oder zu Kriminalitätsraten) durch die Vermischung von Geschlecht und Gender-Identität verfälscht werden, wird es unmöglich, die spezifische Benachteiligung von Frauen wirksam zu bekämpfen.
- Widerspruch zu internationalen Verträgen: Die Analyse zeigt auf, dass diese neuen politischen Leitlinien im Widerspruch zu etablierten Rahmenwerken wie der Istanbul-Konvention oder CEDAW stehen, die explizit den Schutz von Frauen aufgrund ihres biologischen Geschlechts vorsehen.
Warum uns das als EGGÖ betrifft:
„Geschlechtergerechtigkeit“ darf nicht bedeuten, dass das weibliche Geschlecht als rechtliche Realität abgeschafft wird. Wir beobachten mit Sorge, dass symbolische Dokumente auf EU-Ebene zunehmend als „europäischer Konsens“ verkauft werden, ohne dass eine breite gesellschaftliche Debatte oder eine fundierte Folgenabschätzung stattgefunden hat.
Unsere Forderung:
Politik muss auf der Realität basieren. Wir fordern die Rückkehr zu einer Gesetzgebung, die die biologische Realität des Geschlechts anerkennt und schützt. Nur so können wir die hart erkämpften Rechte von Frauen sichern und eine Gesellschaft gestalten, die sowohl inklusiv als auch gerecht gegenüber den Rechten von Frauen und Mädchen ist.
Der österreichische Kontext:
In Österreich beobachten wir mit Sorge, dass dieser „europäische Druck“ zunehmend dazu genutzt wird, bewährte nationale Schutzmechanismen aufzuweichen. In unserer heimischen Rechtslandschaft eigen sich konkrete Brennpunkte:
- Druck auf das Personenstandsgesetz: In Österreich ist die Änderung des Geschlechtseintrags derzeit noch an bestimmte Voraussetzungen (wie eine fachliche Begutachtung) gebunden. Die EU-Resolution zielt jedoch auf eine radikale „Self-ID“ (Selbstidentifikation) ab. Würde dies in österreichisches Recht übernommen, verlöre der Staat die Kontrolle darüber, wer Zugang zu geschlechterkontingentierten Ressourcen (z. B. Frauenförderprogramme, Quotenregeln) erhält.
- Gefahr für das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): Unser Gleichbehandlungsrecht basiert auf der Erkenntnis, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Wenn „Geschlecht“ durch „Identität“ ersetzt wird, wird es für österreichische Unternehmen und Behörden unmöglich, gezielte Frauenförderung zu betreiben oder belastbare „Gender“-Pay-Gap-Berichte zu erstellen. Wer „Frau“ nicht mehr definiert, kann Diskriminierung gegen Frauen nicht mehr messen.
- Schutzräume unter Rechtfertigungsdruck: Österreichische Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Wir sehen jedoch eine Tendenz, diese Einrichtungen rechtlich dazu zu drängen, den biologischen Status als Aufnahmekriterium aufzugeben. Dies gefährdet das Vertrauen von Gewaltopfern in den staatlichen Schutz.
Unsere Forderung als EGGÖ:
Geschlechtergerechtigkeit in Österreich darf nicht bedeuten, die Realität des weiblichen Geschlechts im Recht zu löschen. Wir fordern die österreichischen Abgeordneten im Nationalrat und im EU-Parlament auf:
- Schutz der Kategorie „Frau“: Das biologische Geschlecht muss als eindeutige Rechtskategorie erhalten bleiben.
- Keine Experimente beim Personenstand: Wir lehnen eine reine Selbsterklärung des Geschlechts ab, die objektive Kriterien durch subjektive Befindlichkeiten ersetzt.
- Priorität für den Schutz von Frauen: Schutzräume müssen exklusiv für das weibliche Geschlecht reserviert bleiben, ohne dass Trägerorganisationen und Beschäftigte rechtliche, finanzielle und sonstige Konsequenzen fürchten müssen.
Fazit: Wir fordern eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Echte Gerechtigkeit braucht die Anerkennung biologischer Fakten. Nur so können wir die hart erkämpften Rechte von Frauen in Österreich und Europa für die Zukunft sichern.
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Resolution zur „Anerkennung von Trans-Frauen“ (EU-Parlament).
Die Abstimmung im Europäischen Parlament (der eigentlichen EU-Institution) fand am 12. Februar 2026 statt. Dabei ging es um die Prioritäten der EU für die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (CSW), die mittlerweile stattgefunden hat.
- Dokument: Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat (P10_TA(2026)0051) – „EU priorities for the 70th session of the UN Commission on the Status of Women“
- Wesentlicher Punkt: In Ziffer 1.2 der Empfehlung wird die „Bedeutung der vollen Anerkennung von Trans-Frauen als Frauen“ betont und erklärt, dass deren Einbeziehung für die Wirksamkeit von Gleichstellungs- und Gewaltschutzpolitiken unerlässlich sei.
- Ergebnis: Angenommen mit 340 Stimmen dafür, 141 dagegen bei 68 Enthaltungen.
