Levelling-up „für queere Menschen“

Mario Lindner und Eva-Maria Holzinger, beide SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat, haben im Juni 2023 in gleich zwei Ausschüssen denselben Änderungsantrag zum Gleichbehandlungsgesetz, ...

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Mario Lindner und Eva-Maria Holzinger, beide SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat, haben im Juni 2023 in gleich zwei Ausschüssen denselben Änderungsantrag zum Gleichbehandlungsgesetz, dem Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingebracht (3469/A, 3470/A). 

Worum geht es?

Es geht um nichts Geringeres als um unser Gleichbehandlungsgebot, unseren „Equality Act“. 
Wenn es nach den Wünschen der SPÖ geht, soll das so nebenbei und ohne Weiteres umgeschrieben werden. Man kann es gar nicht laut genug hinausrufen in die österreichische Öffentlichkeit.

Die bekannten und ohnehin umfassenden Schutzkategorien, nämlich Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Behinderung sind im Bereich Arbeitswelt voll umgesetzt; auf Bundesebene bisher nur die Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wegen Behinderung, Geschlecht und ethnischer Herkunft.
Lindner, Holzleitner und Genossen wünschen nun die Erweiterung um „Geschlechtsidentität“, „Geschlechtsmerkmale“ und „Geschlechtsausdruck“.
Der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen soll, aktivistischen Forderungen entsprechend, auch „für queere Menschen“ gelten.
Es ist unklar, was mit den Begriffen „Geschlechtsidentität“, „Geschlechtsmerkmale“ und „Geschlechtsausdruck“ gemeint ist. In Hinblick auf die Gestaltung von Rechtsvorschriften, auf den Vollzug und eine Folgenabschätzung ist eine klare und eindeutige begriffliche Ein- und Abgrenzung jedoch Voraussetzung. Begriffe von aktivistischen Lobby-Gruppen können nicht ohne Weiteres in Gesetze übernommen werden.

Allgemein halten wir fest, dass die gesellschaftliche Debatte zu kontroversiellen Themen noch zu führen ist, damit sich überhaupt ein solides Verständnis der Materie bei allen Fraktionen, Abgeordneten und der Öffentlichkeit entwickeln kann.
Fragen des Diskriminierungsschutzes sind nicht trivial und können nicht beliebig verwässert werden.

Anträge sind unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3470 abrufbar.

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